Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit dem Trainingsbetrieb der
Tennis Akademie Niedernhausen UG (nachfolgend TAN genannt) geschlossenen Verträge.
Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch die TAN
schriftlich bestätigt werden.
Der Vertrag mit der TAN kommt nach Anmeldung mit Bestätigung der aktuell gültigen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der aktuellen Version zustande. Die Anmeldung erfolgt
online für den ausgeschriebenen Trainingszeitraum für Trainingssemester oder Privattraining
(Einzel- oder Gruppentraining).
Die Abgabe der (Online) Anmeldung stellt zunächst ein Angebot an die TAN zum Abschluss
eines Dienstleistungsvertrages dar. Die TAN ist in der Annahme des Angebots bzw. der
Trainingsanmeldungen frei.
Trainingssemester
Jeder Trainingsteilnehmer schließt einen Vertrag über ein Trainingssemester ab. Das
Sommersemester betrifft den Zeitraum vom 01.05 -30.09 des jeweiligen Jahres. Das
Wintersemester umfasst den Zeitraum vom 01.10 – 30.04 des Folgejahres. Die genauen Termine
für das jeweils gültige Semester, sind dem Anmeldungsformular zu entnehmen – Änderungen
vorbehalten. Die Mindestvertragslaufzeit entspricht der Dauer eines Semesters (Sommer/Winter).
Die Semester Tenniskurse pausieren während der Schulferienzeit und an gesetzlichen
Feiertagen.
Das Auflösen des rechtmäßig geschlossenen Vertrages über ein Semester bzw. Tenniskurs ist
bis 7 Tage nach dem Start des gebuchten Semesters (Sommer/Winter) möglich. Ein späterer
Austritt nach Start des Kurses ist nicht möglich. Ein Recht auf monetäre Rückerstattung nach
Ablauf der 14 Tage Frist besteht hierbei nicht.
Bei nicht besuchten Trainingsstunden für Trainingssemester, Einzel- oder Gruppentraining durch
den einzelnen Teilnehmer besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Betrages für die
Trainingseinheit.
In Sonderfällen zB. bei längerer Krankheit (mit Vorlage eines Attestes) oder anderer
unvorhergesehener Ereignisse besteht die Möglichkeit, die versäumten Trainingseinheiten in
Form eines übertragbaren Gutscheins zu erhalten. Dieser gilt für das aktuelle Semester.
Monetäre Rückerstattungen, Stundungen der Monatsbeiträge, etc. sind nicht möglich.
Die Anmeldung zu einem Kurs erfolgt „online“ mittels Buchungs- bzw. Anmeldeformular über das
über die Website verfügbare Buchungssystem. Für jeden Teilnehmer ist eine eigene Anmeldung
auszufüllen. Der Vertrag kommt zustande, wenn die online ausgefüllte Anmeldung im
Buchungssystem der TAN erfasst ist - spätestens durch die Teilnahme am ersten vereinbarten
Trainingstermin. Die Vergabe der Plätze je Teilnehmer erfolgt nach Eingang der Anmeldungen.
Ein Anspruch auf Trainingsteilnahme besteht nicht. Sind alle Trainingsgruppen belegt, wird der
Kunde darüber umgehend informiert. Auch nach Kursbeginn ist ggf. ein Einstieg in das Training
möglich, allerdings nur nach persönlicher Absprache mit der Trainingsleitung.
Das Leistungsangebot der TAN umfasst alters- und leistungsgerechtes Mannschafts-, Gruppen-
und Einzeltraining. Mannschaftstraining erhalten die Wettkampfmannschaften des Vereins und
nach besonderer Absprache einzelne Mitglieder der Mannschaften. Die Einteilung der Gruppen
sowie der Gruppengröße obliegt dem Planungsteam der TAN. Gruppentraining wird aus
didaktischen Gründen mit Gruppen zwischen 2 und 4 Spielern durchgeführt. Größere Gruppen
werden nur bei Vorliegen besonderer Umstände und nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet.
Die TAN kann Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke, einteilen
und Einteilungen ändern. Dabei versucht die TAN, auf die Wünsche der Kunden nach Möglichkeit
Rücksicht zu nehmen. Bei nicht voll belegten Kursen kann es zu Gruppenänderungen kommen,
die eine erneute Absprache erforderlich machen. Eine solche Änderung stellt keinen
Kündigungsgrund dar. Alternative Trainingsmodelle, z.B. Leistungs- und Fitnesstraining bzw.
mehrere Trainingseinheiten pro Woche bedürfen der separaten Absprache mit dem TAN-
Trainerteam. Die Einteilung der Trainer und Planung der Trainingsgruppen obliegt der TAN.
Anmeldungen zu den Tenniscamps sind ab dem Moment des Vertragsschlusses, also der
schriftlichen oder mündlichen Anmeldung, bindend und verbindlich. Das Widerrufsrecht beträgt
hierbei 14 Tage.
Der Vertragsschluss für ein kostenloses Probetrainings mit der TAN kommt nach Anmeldung
sowie durch schriftliche Bestätigung zustande. Die TAN ist in der Annahme einer
Trainingsanmeldung frei. Terminänderungen des Probetrainings sind innerhalb der
Stornierungsfrist (48 Stunden) möglich und schriftlich mitzuteilen. Sollte das Probetraining nicht
fristgerecht abgesagt werden wird es gemäß der Preistabelle als Einzelstunde berechnet und ist
vom Kunden binnen 3 Werktagen zu entrichten.
In der Wintersaison findet das Tennistraining in der Regel in der Tennishalle statt. In der
Sommersaison findet das Tennistraining in der Regel auf einer Tennisanlage, die über eine
ausreichende Anzahl von Sand- bzw. Allwetterplätze verfügt statt. In Ausnahmefällen kann die
TAN den Spielort auch anderweitig verlegen und informiert die Spieler entsprechend.
Trainingssemester
Das vereinbarte Trainingsentgelt für das Semester ist im Voraus – spätestens 5 Tage vor Beginn
des Semesters - über Erteilung einer Einzugsermächtigung zu entrichten. Sollte eine
Einzugsermächtigung nicht gewünscht sein, dann wird für die Bezahlung „auf Rechnung“ eine
Bearbeitungsgebühr von 5,00 € erhoben. In Ausnahmefällen und nach Absprache mit der TAN
vor Beginn des Semesters, kann auch eine Ratenzahlung vereinbart werden.
Privatstunden
Die Bezahlung für Einzel- oder Gruppentraining, die nicht Bestandteil eines Semesters sind,
erfolgt über eine Online-Anmeldung und ist im Voraus zu entrichten.
Eine Zahlung kann mit befreiender Wirkung nur auf das in der Trainingsbestätigung angegebene
Konto geleistet werden. Im Verzugsfall ist die Forderung mit 6% Zinsen p.a. über dem jeweils
gültigen Referenzzins nach dem Diskontüberleitungsgesetz zu verzinsen. Dem Trainings-
teilnehmer bleibt nachgelassen, einen geringeren Verzugsschaden nachzuweisen.
Erfolgt die Zahlung der Trainingsentgelte durch Einzugsermächtigung der vom Kunden
angegebenen BIC / IBAN und es fallen Kosten für Rücklastschriften an, so berechnen wir eine
Bearbeitungsgebühr von 10,00 EUR pro Lastschrift inkl. der angefallenen Bankgebühren.
Durch Verschulden des Teilnehmers ausgefallene Trainingstermine (auch bei Krankheit) können
nicht nachgeholt oder erstattet werden. Kostenerstattungen bei Härtefällen, z.B. bei längerer
Krankheit (länger als 4 Wochen), werden im Einzelfall von der Geschäftsführung entschieden.
Rechtzeitig durch die TAN abgesagte oder wegen Unbespielbarkeit des Platzes ausgefallene
Stunden werden nach Möglichkeit nachgespielt. Die TAN behält sich vor, Athletik-, Taktik- oder
Koordinationstraining durchzuführen und somit immer eine Aufsicht zu gewährleisten Sofern dies
aus terminlichen oder witterungsbedingten Gründen nicht möglich ist, entfällt die
Leistungsverpflichtung gemäß § 615 BGB. Bei nicht gegebenen Trainingsstunden aufgrund von
Trainerausfall besteht Anspruch auf Ersatz. Entsprechende Ersatzstunden sind gemeinsam mit
der TAN abzustimmen und können in Form von Trainingsgutscheinen separat organisiert werden.
Sofern vereinbarte Einzel-Trainingstermine (die nicht Bestandteil des Semesters sind) nicht
eingehalten werden können, muss der Trainierende die TAN unverzüglich, spätestens 48
Stunden vor dem Termin unterrichten. Anderenfalls entfällt die Leistungsverpflichtung.
Gruppenunterricht kann nicht von einzelnen Personen nachgeholt werden, wenn mindestens eine
Person aus der Gruppe an der Unterrichtsstunde teilgenommen hat. Der Anspruch auf das
Trainingsentgelt bleibt erhalten. Rechtzeitig von der TAN abgesagte oder wegen
Unbespielbarkeit des Platzes ausgefallene Gruppenstunden werden nachgeholt. Sofern dies aus
terminlichen Gründen nicht möglich ist, entfällt die Leistungsverpflichtung.
In besonderen Fällen können Tennistrainer durch einen anderen Trainer vertreten werden. Die
Einsatzplanung erfolgt exklusiv durch die TAN.
Die TAN behält sich vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen,
wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das
Training stören. Eltern willigen darin ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich
bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat der/die Ausgeschlossene keinen Anspruch
auf Erstattung seines(anteiligen) Trainingsentgelts.
Versicherung ist Sache der einzelnen Teilnehmer. Die TAN lehnt hier jegliche Haftung ab bzw.
beschränkt sich die Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training auf Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit.
Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind dem Geschäftsführer der
TAN spätestens am zweiten auf den der Trainingsstunde folgenden Tag schriftlich mitzuteilen.
Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und/oder
Sachen. Die Frist beginnt in diesem Fall mit der Entdeckung des Schadens. Falls gebucht und
gekaufte Trainingsstunden aus etwaigen Gründen nicht gehalten werden können entfällt hier die
monetäre Rückerstattung und wird in Form von Gutscheinen ersetzt. Die gilt für
Einzeltrainingsstunden sowie für Gruppenstunden.
Der Schüler versichert, dass ihm keine Umstände bekannt sind, die ein Training ausschließen
könnten (insbesondere Krankheiten, Verletzungen, Einnahme von Medikamenten) und dass er
die auf dem Platz verantwortlichen Trainer über plötzlich auftretende Befindlichkeitsstörungen
(wie Schwindel, Übelkeit, Schmerzen) vor, während oder nach dem Training sofort unterrichtet.
Nötigenfalls hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass er für die sportlichen Aktivitäten eine
ärztliche Genehmigung einholt. Grundsätzlich versichert der Teilnehmer sportgesund zu sein. Bei
Trainingsteilnahme eines Minderjährigen versichern die Erziehungsberechtigten die oben
genannten Voraussetzungen.
Die Aufsichtspflicht der TAN bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des
Trainings. Es werden vor Beginn und nach Ende des Trainings keine Aufsichtspflichten
übernommen. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten müssen dafür Sorge tragen, ihre Kinder
pünktlich zum Training zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu
nehmen. Informieren Sie Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und
den Anweisungen des Trainers Folge leisten. Die TAN übernimmt keine Haftung, wenn ein Kind
den Trainingsbereich verlässt.
Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind der TAN spätestens am
2. Tag der Trainingsstunde schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training
entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen. Die Frist beginnt in diesem Fall mit der
Entdeckung der Sache. Nach Ablauf der Frist gilt die Leistung als genehmigt. Etwaige
Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.
Ihre persönlichen Daten werden bei von der TAN elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer
Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, Ihre Daten für die
Dauer von 3 Jahren aufzubewahren. Die TAN behält sich vor, während des Trainings Fotos, etc.
für Marketingzwecke aufzunehmen und in diesem Zusammenhang zu veröffentlichen. Sollten Sie
dies nicht wünschen, teilen Sie dies bitte vorab schriftlich mit.
Die TAN ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der
Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind
solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und
auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Die TAN wird den
Kunden über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Kunden Gelegenheit geben, den
Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Kenntnisnahme zu widersprechen, und
besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam
werden.
Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen die
TAN aufrechnen.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt
dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.
Sollte ein Trainingsbetrieb aufgrund höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien
etc.) nicht durchgeführt werden können, entfällt die Leistungsverpflichtung der TAN. Muss die
Sportstätte aufgrund eines Lockdowns von örtlicher Seite aus geschlossen werden, können die
ausgefallenen Semester-Stunden, während dieser oder der kommenden Wintersaison zu einem
beliebigen Zeitpunkt (Voraussetzung sind freie Hallenkapazitäten) nachgespielt werden - es
erfolgt keine Kostenrückerstattung für die ausgefallenen Stunden. Sollte der Kunde aufgrund der
Corona-Pandemie das gebuchte Abonnement oder das gebuchte Training absagen, obwohl es
zu keinem offiziellen Lockdown gekommen ist, besteht ebenfalls kein Anspruch auf Erstattung
Trainingskosten.
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Anfragen: trainer@tennis-akademie-niedernhausen.de